Leistungskonzept der GGS Rösrath

Wir legen Wert darauf, dass alle Kinder unserer Schule auf ihrem Niveau hohe Leistungen erbringen können. Dabei achten wir darauf, dass Kinder weder über- noch unterfordert werden.

Diagnostik

Um die Kinder nicht zu über- oder unterfordern, wird zu Beginn eines neuen Themenbereichs in der Regel der Lernstand festgestellt. Hierzu schreiben die Kinder zunächst eine Diagnoseprüfung. So werden die Kompetenzen ermittelt, über die das Kind in einem bestimmten Bereich bereits verfügt.

Die Kompetenzerwartungen beruhen auf dem Lehrplan für die Grundschule des Landes NRW.

Zieltransparenz

Um den Kindern einen Überblick über die Leistungsanforderungen zu geben, erhalten sie zu einem neuen Themenbereich eine Lernübersicht (siehe Unterrichtskonzept), die alle dazugehörigen Kompetenzen aufführt. Die Lernübersicht ist so markiert, dass das Kind weiß, zu welchen Bereichen es noch arbeiten muss und welche Inhalte es bereits beherrscht.

Im gebundenen Unterricht mit der gesamten Klasse erhalten die Kinder ein Kompetenzraster, das einen Überblick über die Kompetenzen gibt, die in der Unterrichtsreihe vermittelt werden. Hier ein Beispiel aus dem Fach Deutsch zum Verfassen von Sachtexten:

Erarbeitung

In der Erarbeitungsphase erwirbt das Kind mit Hilfe verschiedener Lernangebote und durch die Unterstützung der Lehrpersonen die entsprechenden Kompetenzen.

Selbsteinschätzung

Uns ist es wichtig, dass die Kinder unserer Schule, ihren Lernprozess reflektieren, ihren Lernstand einschätzen und ihren Lernprozess zunehmend eigenständig gestalten: Wie gut habe ich das Thema verstanden? Habe ich hier noch Schwierigkeiten? Benötige ich weitere Unterstützung?

Um diese Eigenverantwortung für den Lernprozess zu stärken, schätzen die Kinder am Ende der Erarbeitung ihr Können auf der dafür vorgesehenen Zielscheibe ein:

Mathekonzept-Kompetenzbereich-1

Lernberatung

In der Lernberatung wird der Lernprozess mit dem Kind gemeinsam reflektiert. Hierzu nutzen Lehrperson und Kind die Arbeitsergebnisse und die Selbsteinschätzung des Kindes, um das weitere Lernen zu planen und Schwierigkeiten aufzugreifen (» Unterrichtskonzept/Lernzeit).

Leistungsüberprüfung

Die Überprüfung der Leistungen findet auf unterschiedliche Art und Weise statt. So werden neben schriftlichen Überprüfungen auch Lernplakate, Vorträge, die mündliche Beteiligung im Unterricht, Lernprodukte aus dem Unterricht etc. in die Leistungsüberprüfung und -bewertung mit einbezogen.

Punktuelle Leistungsüberprüfungen finden in der Regel zu einem individuellen Zeitpunkt statt, da sie sich am Lernprozess des einzelnen Kindes orientieren: Hat das Kind beispielsweise eine Lernübersicht zu einem Themenbereich beendet, so kann es die Prüfung (Lernzielkontrolle) schreiben. Hat eine Kind eine Geschichte geschrieben und überarbeitet, kann es diese zur Bewertung abgeben.
Zu jedem Themenbereich gibt es einen Endzeitpunkt, zu dem die Lernzielkontrolle spätestens geschrieben werden muss.

Rückmeldung

Am Ende einer Unterrichtsreihe erhalten die Kinder auf ihrem Kompetenzraster Rückmeldungen der Lehrperson. Ab dem zweiten Halbjahr der dritten Klasse wird das Kompetenzraster durch eine Note ergänzt.

Die Zeugnisse sind ebenfalls kompetenzorientiert. Die Kompetenzerwartungen ergeben sich aus den Anforderungen des Lehrplans Ende der Schuleingangsphase und Ende des 4. Schuljahres.

Zeugnis Klassen 1 und 2

Zeugnis Klassen 3 und 4

Schüler_innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den zieldifferenten Bildungsgängen „Lernen und Geistige Entwicklung“ werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beurteilt. Die Leistungsbewertung erstreckt sich in beschriebener Form (Berichtszeugnisse ohne Noten) auf die Lernergebnisse sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.

Schüler_innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den zielgleichen Bildungsgängen werden – falls erforderlich – mit Hilfe von Nachteilsausgleichen bewertet. Diese werden von der Klassenkonferenz beschlossen.

Der Nachteilsausgleich zielt darauf ab, Schüler_innen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Dadurch wird ihnen ermöglicht, ihr Potential zu entfalten und die gleiche Leistung zu erbringen wie Schüler_innen ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Leistungsanforderungen bleiben jedoch gleich, so dass der Nachteilsausgleich keine Bevorzugung der Schüler_innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung darstellt.

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