Gemeinsames Medienkonzept der Rösrather Grundschulen

Die Grundschulen Rösraths haben ihre Medienkonzepte aufeinander abgestimmt und sich auf allgemeine Grundsätze geeinigt. Unser Ziel ist es, besonders auch mit Blick auf den Übergang zur weiterführenden Schule, für alle Grundschüler – gerade im Hinblick auf die inklusive Beschulung und Teilhabe aller Kinder – gleiche Lernvoraussetzungen zu schaffen, unabhängig von welcher Rösrather Grundschule sie kommen. Der Prozess der Konzepterstellung befindet sich in stetiger Bearbeitung, die weitere Fortschreibung geht Hand in Hand mit der Erstellung und Umsetzung des Medienentwicklungsplans des Schulträgers einher und muss die schnelle Veränderung des technischen Fortschritts berücksichtigen.

Weil sich die konkrete Umsetzung der einvernehmlich geltenden Grundsätze, Ziele und Vorüberlegungen an den einzelnen Schulen naturgemäß unterschiedlich gestaltet, sind die spezifischen „Planungsraster Medienkompetenzrahmen NRW“ als Anhang beigefügt.

Grundgedanken

Medien sind allgegenwärtig in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Zeit. Der tägliche Umgang mit Tablet, Smartphone und PC ist für die meisten Schülerinnen und Schüler schon beim Eintritt in die Grundschule selbstverständlich. Die Schülerinnen und Schüler sind an jedem Ort und zu jeder Zeit einer Fülle von digitalen Informationen ausgesetzt. Während die Einen sich ihrer mit großer Souveränität bedienen und ihr Wissen erweitern, sind die Anderen kaum in der Lage, produktiven Nutzen daraus zu ziehen.

Aufgabe der Schule ist es, die Medienerlebnisse und -erfahrungen der Kinder aufzugreifen, zu bearbeiten, zu erweitern und kritisch zu hinterfragen. Dies beinhaltet u.a. eine Aufklärung über die Gefahren, Einschränkungen sowie Vor- und Nachteile der verschiedenen Medienformate. Weiter nutzt Schule digitale und analoge Medien (als Teil der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler) als Informationsquelle, als Arbeitsmittel und als Unterrichtsgegenstand. Sie muss die Fähigkeit anbahnen, Informationen in Bezug auf ihre Relevanz, ihre Schlüssigkeit und ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen und einzuschätzen. Ziel ist es, dass die Lernenden Filterkompetenz zur sinnvollen und kritischen Mediennutzung erwerben. Regelmäßige Informationsangebote für die Eltern sind dabei unerlässlich.

Die unterschiedlichen Fähigkeiten der Kinder, die sich auf Entwicklungsunterschiede u.a. im kognitiven, sozial und emotionalen sowie körperlichen Bereich gründen, aber auch unterschiedliche soziokulturelle Voraussetzungen sind bei der Wahl der genutzten Medien und der Art des Einsatzes zu berücksichtigen. Der gezielte Gebrauch und Einsatz von Medien ist einer der Faktoren, einer heterogenen Schülerschaft besser gerecht zu werden.

Pädagogische Ziele

Der Medienkompetenzrahmen NRW sieht den Medieneinsatz im Unterricht in allen Fächern vor (integrative Medienerziehung). Neben der Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten ist es Aufgabe der Schule, auf die individuellen Lernmöglichkeiten der Kinder einzugehen und diese optimal weiter­zuentwickeln. Dies beinhaltet, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Selbstständigkeit zu entwickeln. Gerade in diesem Zusammenhang bieten der Einsatz und die Vermittlung digitaler Medien die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und sie ihre Arbeiten selbstständig organisieren und ausführen zu lassen. Dazu sind pädagogische, didaktische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, die die Schülerinnen und Schüler ihre grundlegenden Ziele auf unterschiedlichem Niveau, in unterschiedlichen Zeiten und auf unterschiedlichen Wegen erreichen lassen. Die dazu notwendige Diagnostik erfolgt ggf. auf digitalem Wege unter Nutzung selbsterstellter Materialien aber auch durch Diagnosetools, die zu den in den jeweiligen Schulen genutzten Lehrwerken passen.

Digitale Medien dienen in der Regel nicht als digitalisierte Aufbereitung bisheriger Aufgaben, sondern können vor allem durch Erweitern und Ergänzen Lernprozesse verändern. Insofern   unterstützen sie zwar auch in individuellen Lern- und Übungsphasen, aber insbesondere im kooperativen Lernen.

Der Medienkompetenzrahmen NRW gibt eine kurze, treffende Erläuterung der Bereiche, in denen Lernen mit digitalen Medien stattfindet, die deshalb an dieser Stelle aufgeführt wird. (siehe: https://medienkompetenzrahmen.nrw/ medienkompetenzrahmen-nrw/) Darauf gründet sich die im Planungsraster (s.u.) dargestellte Konkretisierung der Teilkompetenzen in unserem Unterricht.

  1. Bedienen und Anwenden
    …beschreibt die technische Fähigkeit, Medien sinnvoll einzusetzen und ist die Voraussetzung jeder aktiven und passiven Mediennutzung.
  2. Informieren und Recherchieren
    …umfasst die sinnvolle und zielgerichtete Auswahl von Quellen sowie die kritische Bewertung und Nutzung von Informationen.
  3. Kommunizieren und Kooperieren
    …heißt, Regeln für eine sichere und zielgerichtete Kommunikation zu beherrschen und Medien verantwortlich zur Zusammenarbeit zu nutzen.
  4. Produzieren und Präsentieren
    …bedeutet, mediale Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und diese kreativ bei der Planung und Realisierung eines Medienproduktes einzusetzen.
  5. Analysieren und Reflektieren
    …ist doppelt zu verstehen: Einerseits umfasst diese Kompetenz das Wissen um die Vielfalt der Medien, andererseits die kritische Auseinandersetzung mit Medienangeboten und dem eigenen Medienverhalten. Ziel der Reflexion ist es, zu einer selbstbestimmten und selbstregulierten Mediennutzung zu gelangen.
  6. Problemlösen und Modellieren
    …verankert eine informatische Grundbildung als elementaren Bestandteil im Bildungssystem. Neben Strategien zur Problemlösung werden Grundfertigkeiten im Programmieren vermittelt sowie die Einflüsse von Algorithmen und die Auswirkung der Automatisierung von Prozessen in der digitalen Welt reflektiert.“

Digitale Medien können helfen, den Unterricht sprachsensibel zu gestalten, indem gezielt Apps/Programme verwendet werden, die den Zusammenhang zwischen Fachinhalten und (Bildungs-)sprache veranschaulichen. Dies stellt eine Bereicherung für einen Unterricht mit dem Ziel der Teilhabe aller Kinder dar, z.B. den DaZ-Unterricht als auch das Gemeinsame Lernen.

Im als Anhang beigefügten Planungsraster Medienkompetenzrahmen NRW werden die schulspezifischen, konkreten Unterrichtsinhalte bezogen auf die Mediennutzung zur Übersicht aufgeführt. Dieses Planungsraster wird von den einzelnen Schulen sukzessive fortgeschrieben und mit der Schulaufsicht abgesprochen. Die detaillierten didaktischen Überlegungen sind in den schuleigenen Arbeitsplänen zu finden.

Pädagogische und didaktische Vorgaben

Die in der folgenden Übersichtstabelle rot markierten Bereiche können mit der aktuellen personellen (bezogen auf den Support) und technischen Ausstattung noch nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden. Die schulische digitale Infrastruktur funktioniert häufig trotz regelmäßiger Anforderung des Supports nicht zuverlässig.

Technische und organisatorische Umsetzung

Die Medienkompetenzrahmen NRW geforderten Kompetenzerwartungen können nur erreicht werden, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich alle Klassen aller Grundschulen sinnvoll mit aktueller Hard- und Software  und einem stabilen Internetzugang ausgestattet sind. Durch die stetige und rasante Entwicklung des Medienbereiches sowie der Informations- und Kommunikations­technologien (IKT) werden die Schulen mit erhöhten Anforderungen in Bezug auf Unterricht, Organisation, Personal und technischer Ausstattung konfrontiert. Im Folgenden werden dazu Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfe erläutert.

Alle Schulen setzen vorrangig auf ausreichend ausgestattete Medienecken in den Klassen­räumen, sowie zukünftig auf mehr mobil nutzbare Hardware. Als grundsätzlicher minimaler Ausstattungsbedarf werden zurzeit folgende Komponenten gesehen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Daten von Lernenden und Lehrenden müssen nach den rechtlichen Vorgaben verarbeitet werden. Dies erfordert eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Schulträger bzgl. der technischen Realisierung. Zudem gibt es schulinterne Absprachen. Darin werden z.B. der Umgang mit Passwörtern und Nicknames, die Regeln des Umgangs mit digitalen Produkten anderer Anwender und der digitalen Kommunikation geregelt.

Fortbildungsbedarf

Überblick gewinnen und Anwendung erproben

  • Unterrichtseinsatz von interaktiven Projektionsflächen
  • Interaktive Plattformen zur Kommunikation unter Lehrkräften und zur Arbeitsorganisation (LOGINEO NRW)
  • Unterrichtseinsatz von iPads
  • Erweiterte Möglichkeiten von Office-Programmen
  • Unterrichtsvorbereitung unter Zuhilfenahme der Angebote im Internet
  • Lernplattformen
  • Informatische Grundkenntnisse vermitteln
  • Sicheres Verhalten im Internet, u.a. Kommunikation, Recherche, Angabe von eigenen Daten
  • Datenschutz

Zur effizienten und nachhaltigen Fortbildungsplanung ist es sinnvoll, die Bedarfe der vier Grundschulen zusammenzufassen und Angebote schulübergreifend bereitzustellen. Die Schulen stehen dazu in intensivem Kontakt zu den Medienberater_innen des Kompetenzteams der staatlichen Lehrerfortbildung des Rheinisch-Bergischen Kreises.

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