Schulpflegschaft und Gremien

Lesen, Schreiben, Rechnen und das Miteinanderlernen: Das waren schon immer die Fertigkeiten, die Kinder an Grundschulen lernen müssen, und doch ist heute vieles anders. An der GGS Rösrath beginnt Ihr Kind eine mehrjährige Schulzeit, in der es Neues lernen und entdecken wird. Ihr Kind soll hier vor allem die Grundlagen für das spätere Schul- und Arbeitsleben erwerben: selbstständiges und konzentriertes Lernen, Recherchieren, Argumentieren und im Team Lösungen entwickeln. Die Einschulung führt auch Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte in die heutige Welt der Schule in NRW – was sie alles bietet und wie Sie sich einbringen können, das erfahren Sie hier.

Die Schulpflegschaft der GGS Rösrath

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern in der Schule und kümmert sich um die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten.

Die Schulpflegschaft nimmt sich vieler schulisch bedeutsamen Themen an, zum Beispiel:

  • Fragen zur Qualitätsentwicklung der schulischen Arbeit,
  • Begleitung der Organisation des Schulalltags,
  • koordinative Organisation von Projekten und Festen,
  • Steuerung der Kommunikation zwischen der Schulpflegschaft und den Klassenpflegschaften,
  • Ansprechpartner für Anliegen zwischen Eltern und Schulleitung.

Die Schulpflegschaft ist stimmberechtigt und paritätisch zu den übrigen Mitgliedern in der Schulkonferenz vertreten, dem höchsten Entscheidungsgremium der Schule.

Für das Schuljahr 2023/24 ist für den Vorsitz Ulrike Kolberg gewählt worden und Nicole Meißner als ihre Vertretung.

Sollten Sie ein schulisches Anliegen haben, dass Sie gerne mit den Vorsitzenden der Schulpflegschaft besprechen möchten, dann können Sie leicht Frau Kolberg und Frau Meißner erreichen:
» schulpflegschaft@ggs-roesrath.de

 

Eltern wirken mit – Gremien in der GGS

Als Eltern und Erziehungsberechtigte haben Sie verschiedene gesetzlich verankerte Möglichkeiten, am Schulleben teilzunehmen (Schulgesetz NRW – SchulG).

Hier finden Sie ein Schaubild zu den Mitwirkungsgremien:

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Pflegschaft: Eltern beraten für die Klasse und die Schule

Die Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse treffen sich in der Regel einmal pro Halbjahr mit der Klassenlehrer_in, um Angelegenheiten der Klasse zu besprechen. Sie bilden die Klassenpflegschaft, innerhalb derer ein Vorsitz und eine Vertretung für ein Schuljahr gewählt werden. Zu den Themen in dieser Runde gehören zum Beispiel:

  • Informationen zum Schulleben (z. B. Lerninhalte, Auswertungsstandards oder auch Probleme oder Schwierigkeiten in der Klasse)
  • Organisatorisches bei Schulausflügen oder -freizeiten
  • Absprachen innerhalb der Klasse (z. B. Klassenkasse)
  • Feste und Feiern in der Klasse oder in der gesamten Schule

Die Vorsitzenden bzw. ihre Vertretungen treffen sich in der Regel einmal pro Halbjahr in der Schulpflegschaft. Zusätzlich nimmt die Schulleitung an diesem Treffen beratend teil, andere Gäste können die OGS-Leitung oder auch der Förderverein sein. Hier werden die Themen diskutiert, die die ganze Schule betreffen. Dazu gehören der Austausch über

  • Änderungen im pädagogischen Konzept (Schulprogramm)
  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung oder -sicherung
  • Fragen zur Organisation des Schulalltags (z. B. Zusammenarbeit mit der OGS)
  • Organisation von Schulfesten
  • Anregungen zum und Probleme im Miteinander in der Schule (z. B. Konzepte zur Gewaltprävention)
  • Informationen zur Schule (Schülerzahlen, Lehrpersonal usw.)

Es ist ein Gremium, das dem Austausch und der Diskussion dient, nicht der Entscheidung (à Schulkonferenz). Hier können die Eltern Erfahrungen und Probleme untereinander oder mit geladenen Gästen besprechen. Neben dem Austausch ist eine wichtige Aufgabe die Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz. Ebenso wählt diese Runde einen Schulpflegschafts-Vorsitz und mindestens eine Vertretung für ein Schuljahr.

 

Schulkonferenz – Eltern entscheiden mit

Die Schulkonferenz setzt sich an der GGS Rösrath zusammen aus jeweils sechs Vertreterinnen und Vertretern der Elternschaft sowie der Lehrer_innen. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Es ist ein Entscheidungsgremium, in dem Beschlüsse über das Schulleben angenommen oder auch abgelehnt werden können. So wurde hier die Neuordnung des pädagogischen Konzepts beschlossen oder es werden jährlich die Nutznießer des Sponsorenlaufes festgelegt. Die Themen sind ausführlich im Schulgesetz NRW aufgeführt, sie betreffen zum Beispiel:

  • das Schulprogramm oder auch Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Vereinbarungen zu Erziehung und Bildung
  • den Schulhaushalt
  • die Beschaffung von Schulbüchern (Lernmitteln)
  • die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • die Festlegung der beweglichen Ferientage

In diesem Gremium gibt es wiederum weitere entscheidungsrelevante Posten, die durch Wahl vergeben werden, zum Beispiel für den Eilausschuss, wenn kurzfristig Entscheidung getroffen werden müssen, ohne dass die Schulkonferenz zusammengerufen werden kann.

Machen Sie mit und gestalten Sie für Ihre Kinder aktiv das Schulleben unserer GGS Rösrath.

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